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Neue Informationen zur City Tax in Berlin

Vor einigen Monaten hatten wir es bereits angekündigt: Zum 01. Januar 2014 tritt in Berlin die sogenannte City Tax in Kraft. Dabei handelt es sich um eine Steuer, die auf Übernachtungen in der deutschen Hauptstadt erhoben wird. Bislang suchte man allerdings detaillierte Informationen zur City Tax noch vergebens. Erst kurz vor der Einführung wurden diese bekannt gegeben. Hier die wichtigsten Infos:

Wer muss die City Tax in Berlin bezahlen?

Jeder Privatreisende muss die neue Übernachtungssteuer in der Bundeshauptstadt bezahlen. Somit sind lediglich Geschäftsreisende ausgenommen. Sie müssen allerdings den beruflichen Reisezweck entsprechend nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Unternehmens oder anhand der Übernahme der Rechnung durch ihren Arbeitgeber.

Wie hoch ist die City Tax?

Es werden pauschal fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises als City Tax berechnet. Der Netto-Übernachtungspreis ergibt sich aus dem gezahlten Preis abzüglich der Umsatzsteuer. Wer darüber hinaus in seinem Übernachtungspreis Entgelte für zusätzliche Dienstleistungen integriert hat, kann auch diese zunächst heraus rechnen, um den Nettopreis zu erhalten. Solche zusätzlichen Dienstleistungen können zum Beispiel die Nutzung der Minibar oder der Aufenthalt in einem Wellnessbereich sein.

Wie wird die City Tax bezahlt?

Bei der Berliner City Tax handelt es sich um eine sogenannte indirekte Steuer. Das bedeutet: Die Steuer muss vom Betreiber des Hotels bzw. Herbergsbetriebs entrichtet werden. Dieser kann die entsprechenden Beträge wiederum seinem Gast in Rechnung stellen. Somit wird die City Tax direkt bei der Begleichung der Hotelrechnung erhoben und auch bezahlt.

Für welche Übernachtungseinrichtungen muss die City Tax gezahlt werden?

Grundsätzlich muss die City Tax in jedem Beherbergungsbetrieb gezahlt werden. Darunter versteht man Betriebe, welche kurzfristige Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen, zum Beispiel Hotels, Hostels, Privatzimmer, Jugendherbergen und Pensionen. Auch auf Campingplätzen wird die Steuer berechnet.

Muss die City Tax auch bei längeren Aufenthalten für jede Nacht gezahlt werden?

Nein, die City Tax ist auf einen zusammenhängenden Übernachtungszeitraum von 21 Tagen begrenzt. Bei längeren Aufenthalten muss sie für die übrigen Tage nicht mehr gezahlt werden.

Januar 2014

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