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Was ist in Zeiten der Corona-Krise in der Hauptstadt noch möglich?
In der 16. Kalenderwoche des Jahres 2020 verharrt Berlin im Ausnahmezustand und dies noch mindestens bis zum 19. April. Das öffentliche Leben ist gesetzlich abgesagt und es gibt sogar schon einen Bußgeldkatalog für Zuwiderhandlungen. Hier ein paar Beispiele:
Der Katalog umfasst 34 bußgeldpflichtige Verstöße und trat am 3. April 2020 in Kraft und tritt am 19. April 2020 wieder außer Kraft.
Immer unter dem Vorbehalt, dass es einen triftigen Grund gibt, können folgende Geschäfte aufgesucht werden, die geöffnet bleiben können:
In Anbetracht der Liste ergeben sich eigentlich recht viele Gründe, die eigenen vier Wände zu verlassen, ein bisschen frische Luft zu schnappen und sich eine Großstadt anzusehen, wie sie so nicht oft zu sehen ist. Immerhin erlaubt das Ausgehverbot noch das Gassi gehen mit dem Hund oder auch sportliche Aktivitäten, jedoch maximal zwei Personen beziehungsweise nur Familienangehörige. Auch für den Beruf, ein Ehrenamt oder zum Einkaufen, zu Beerdigungen, zur Unterstützung anderer Personen, Arztbesuche oder für Termine auf Ämtern oder Gerichten darf das traute Heim allein gelassen werden.
Die Abstandsregel ist so eine Sache für sich und gerade in Berlin, der Stadt, in der die Bewohner das Schlange stehen gewohnt sind. Bei jedoch jeweils anderthalb Meter Zwischenraum kann selbst die Schlange vor dem Bäcker zum morgendlichen Brötchen holen eine beachtliche Länge erreichen, bei der das Ziel schon einmal aus den Augen verloren geht. Vielleicht sollte deshalb zuerst nachgesehen werden, wo die Schlange endet, um ein unnötiges Anstellen zu vermeiden.
Wer es mit dem Abstand genau wissen will, sollte sich einen Zollstock zulegen, jedoch kein Bandmaß, auch wenn dies kompakter zum Mitführen ist. Durchaus möglich, das sich hier für clevere Berliner Start-ups ein neuer Geschäftszweig auftut, Abstandshalter. Ähnliches gibt es zwar schon für Fahrräder, der Markt für Fußgänger ist jedoch ungleich größer.
Bis auf die Straßenbahnlinien 16 / 18 / 37 und 67 sowie die U55 fahren alle Fahrzeuge des ÖPNV ordnungsgemäß, die U-Bahnen seit dem 23. März im 10-Minuten-Takt. Die Berliner Verkehrsbetriebe verzeichnen aktuell einen Rückgang im Fahrgästeaufkommen von 40 bis 50 %. Es bleibt also genug Platz in den Waggons und Bussen, um Abstand zu halten.
Berlin vom Wasser aus zu besichtigen ist leider bis zum 19. April nicht möglich. Alle touristischen Schiffsfahrten auf Spree, Havel, Wannsee und auch Müggelsee sind abgesagt. Nur wer selbst ein Boot oder Schiff besitzt, das zudem einen Liegeplatz am Wohnort des Eigners haben muss, darf aufs Wasser. Selbst Tretbootverleiher mussten aufgrund Corona in den Zwangsurlaub gehen und dürfen ihre Wasserfahrzeuge zwar überholen oder reparieren, jedoch nicht mehr an Kunden ausleihen.
April 2020
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